Blick­schutz­zaun (Miet­sys­te­me)

Im Unter­schied zum kon­ven­tio­nel­len Bau­zaun bietet der Blick­schutz­zaun nur dort Durch­bli­cke, wo es wirk­lich gewünscht ist. Dieser Zaun beruht auf der­sel­ben sta­ti­schen Berech­nung wie Bau­schil­der und eignet sich des­halb auch für inner­städ­ti­sche Lösun­gen, wo wirk­lich sicher­ge­stellt werden muss, dass auch durch stär­ke­ren Wind keine Gefahr für Fuß­gän­ger und Fahr­zeu­ge ent­ste­hen darf. Ver­schie­de­ne Höhen sind mög­lich, üblich sind 2, 2,5 und 3 Meter Gesamthöhe.

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